Jede Freiheit ist begrenzt durch die Freiheit der anderen

 Jede Freiheit ist begrenzt durch die Freiheit der anderen

Zu diesem Gedanken gibt es viele Formulierungen, bei denen man sich freilich oft auf Autoren beruft, die ihn nicht so formuliert haben, wie man ihn zitiert. Z.B. Rosa Luxemburg: „Freiheit ist immer auch die Freiheit des Andersdenkenden“ (Deren genaue Formulierung ist freilich: „Freiheit ist immer Freiheit des anders Denkenden.“ Link zur Quellenangabe mit Angabe des Kontexts)

Schon vor 9 Jahren hat Albrecht bei gutefrage.net in seiner souveränen Weise dazu genau recherchiert:

https://www.gutefrage.net/frage/von-wem-stammt-das-zitat–meine-freiheit-endet-dort-wo-die-freiheit-des-anderen-beginnt

„Der Gedanke ist sehr alt. Wer ihn zuerst hatte, ist wohl kaum sicher zu belegen. Zu einer genauen Formulierung wie „Die Freiheit des einen endet dort, wo die Freiheit des anderen beginnt“ oder „Die Freiheit des einen hört da auf, wo das Recht des anderen beginnt“ scheint ein Urheber unbekannt zu sein.

Der Gedanke kommt in einem Naturrechtsdenken mit Freiheit als wichtigem Grundbegriff in Recht und Politik vor. Im Zeitalter der Aufklärung ist er in Rechtstexten formuliert worden.

Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte (Déclaration des droits de l’homme et du citoyen) vom 26. August 1789, Artikel 4:
„La liberté consiste à pouvoir faire tout ce qui ne nuit pas à autrui : ainsi l’exercice des droits naturels de chaque homme n’a de bornes que celles qui assurent aux autres Membres de la Société, la jouissance de ces mêmes droits. Ces bornes ne peuvent être déterminées que par la Loi.“

„Die Freiheit besteht darin, alles tun zu können, was einem anderen nicht schadet. So hat die Ausübung der natürlichen Rechte eines jeden Menschen nur die Grenzen, die den anderen Gliedern der Gesellschaft den Genuß der gleichen Rechte sichern. Diese Grenzen können allein durch Gesetz festgelegt werden.“

Allgemeines Landrecht für die Preußischen Staaten vom 5. Februar 1794, Einleitung II. Allgemeine Grundsätze des Rechts. §. 83. „Die allgemeinen Rechte des Menschen gründen sich auf die natürliche Freyheit, sein eignes Wohl, ohne Kränkung der Rechte eines Andern, suchen und befördern zu können.“

Immanuel Kant, Die Metaphysik der Sitten (1797). Erster Teil. Metaphysische Anfangsgründe der Rechtslehre. Einleitung in die Rechtslehre. § B. Was ist Recht?
„Das Recht ist also der Inbegriff der Bedingungen, unter denen die Willkür des einen mit der Willkür des andern nach einem allgemeinen Gesetze der Freiheit zusammen vereinigt werden kann.“

Immanuel Kant, Die Metaphysik der Sitten (1797). Erster Teil. Metaphysische Anfangsgründe der Rechtslehre. Einleitung in die Rechtslehre. § C. Allgemeines Prinzip des Rechts
„»Eine jede Handlung ist recht, die oder nach deren Maxime die Freiheit der Willkür eines jeden mit jedermanns Freiheit nach einem allgemeinen Gesetze zusammen bestehen kann etc.«

Wenn also meine Handlung, oder überhaupt mein Zustand, mit der Freiheit von jedermann nach einem allgemeinen Gesetze zusammen bestehen kann, so tut der mir Unrecht, der mich daran hindert; denn dieses Hindernis (dieser Widerstand) kann mit der Freiheit nach allgemeinen Gesetzen nicht bestehen.“

„Das Rechthandeln mir zur Maxime zu machen, ist eine Forderung, die die Ethik an mich tut. Also ist das allgemeine Rechtsgesetz: handle äußerlich so, daß der freie Gebrauch deiner Willkür mit der Freiheit von jedermann nach einem allgemeinen Gesetze zusammen bestehen könne, zwar ein Gesetz, welches mir eine Verbindlichkeit auferlegt, aber ganz und gar nicht erwartet, noch weniger fordert, daß ich, ganz um dieser Verbindlichkeit willen, meine Freiheit auf jene Bedingungen selbst einschränken solle, sondern die Vernunft sagt nur, daß sie in ihrer Idee darauf eingeschränkt sei und von andern auch tätlich eingeschränkt werden dürfe; und dieses sagt sie als ein Postulat, welches gar keines Beweises weiter fähig ist.“

Möglicherweise ist bei der Formulierung ein Ausspruch in eine allgemeine Formulierung umgewandelt worden, der Oliver Wendell Holmes (1841 – 1937) zugeschrieben wird:
„The right to swing my fist ends where the other man’s nose begins.“

„Das Recht, meine Faust zu schwingen, endet, wo die Nase des anderen Mannes beginnt.“

Ein Nachforschen in Zitatlexika (zum Stichwort/Thema „Freiheit“) ist eine Möglichkeit, um Äußerungen zu entdecken und eventuell Angaben zu ihren Urhebern zu finden.

Das grosse Handbuch der Zitate von A bis Z : 25000 treffende Aussprüche und Sprichwörter von der Antike bis in die Gegenwart. Gesammelt und herausgegeben von Hans-Horst Skupy. Sonderausgabe. München : Bassermann, 2004, S. 262
„Die Freiheit besteht darin, dass man alles tun kann, was einem anderen nicht schadet.“ Matthias Claudius

S. 264:
„Die Freiheit hat als ihre logische Grenze die Freiheit der anderen.“ Alphonse Karr Französisch heißt dies anscheinend: „La liberté de chacun a pour limite logique la liberté de tous les autres.“ „

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